50 Jahre Schiedstellen

Mit dem Auto vor Gericht – Teil 1

Wirklich präsent sind sie im Alltag nicht, aber im Falle eines Falles ist man froh, dass es sie gibt: die Schiedsstellen. Können sich Kunde und Werkstatt/Händler nicht einigen, muss eine neutrale Instanz aufgesucht werden, die den Streit schlichtet. Manchmal sind Streitigkeiten aber von vorneherein vermeidbar – durch Fallbeispiele zeigen wir wie. Hier kommt Teil eins.

Samira Jakobs

Das neue kaputte Auto

Der Albtraum eines jeden Autokäufers: Kurz nach der Übergabe des neuen Gebrauchten erleidet der Wagen einen Leistungsverlust und kein halbes Jahr später einen Kupplungsschaden. Der Händler zeigt sich zunächst wenig kooperativ und verweigert die Übernahme der Reparaturkosten. Der Kunde wendet sich daraufhin an die Schiedsstelle der zuständigen Innung. Da der Fall nicht im Vorverfahren geregelt werden kann, kommt es zum Schiedsverfahren.

Das Urteil

Die Annahme, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des Fahrzeugs vorhanden war, konnte durch Begutachtung eines Sachverständigen nicht zweifelsfrei bestätigt werden. Das Schiedsgericht entschied daher, dass beide Parteien jeweils zur Hälfte die Kosten übernehmen müssen.

Unser Tipp

Liegt vor dem Zeitpunkt des Kaufs, was juristisch als „Gefahrübergang“ bezeichnet wird, ein Mangel vor, greift die gesetzliche Gewährleistung. Konkret bedeutet das: Das Fahrzeug muss bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit haben (die Details zu Beweislastumkehr und Nachbesserung würden hier zu weit führen), daher gilt es, die vorhandenen Checklisten vor der Auslieferung durchzugehen, um auch keinen Punkt zu vergessen. Das kann eine Checkliste im Rahmen eines GW-Programms vom Hersteller sein oder eine Übersicht mit abzuarbeitenden Punkten, die sich im Betrieb als nützlich erwiesen hat.
Wichtig ist es in jedem Fall, dem Kunden als professioneller Gesprächspartner bei einem Problem auf Augenhöhe zu begegnen und ihm in Idealfall ein positives Kauferlebnis zu bescheren. So besteht die Chance, eine Weiterempfehlung zu bekommen oder ihn als Kunden zu behalten. Immerhin kaufen 30% (Markenhandel) und 12% (freier Handel) ihren Gebrauchtwagen wieder bei demselben Autohändler.
 
Wie sind Ihre Erfahrungen? Schicken Sie uns Ihren Fall an blog@dat.de oder schreiben uns unten im Kommentar Ihre Meinung. Wir freuen uns.
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Elementor #4152

Morgens aufstehen, die ersten Telefonate führen, ins Auto steigen und verschiedene Kunden besuchen -so sieht der typische Alltag eines Außendienstlers

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